Reglement für Standabfälle

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Am Dorffest gilt die Rümlanger Abfallverordnung.

Sie haben die Gelegenheit Kehrichtsäcke die im direkten Zusammenhang mit dem Dorffest stehen, mit entsprechender Gebührenmarke in die, von uns zugeteilte Mulde, zu deponieren.

1 Marke für Kehrichtsäcke Dorffest kostet CHF 4.--

• 35 Liter Kehrichtsack     1 Marke
• 60 Liter Kehrichtsack     2 Marken
• 110 Liter Kehrichtsack   3 Marken

Nicht eingelöste Gebührenmarken werden nicht zurückerstattet.

Karton und Schachteln dürfen generell nicht entsorgt werden.

Die Abfallmarken können beim OK bestellt und bezogen werden.

Bei Nichtbeachten der Abfallverordnung werden die Gebühren für den zu entsorgenden Kehricht samt allfälligen Unkosten der Gemeinde dem Verursacher in Rechnung gestellt.