Reglement Standgebühren

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Das Standgebührenreglement sieht folgendes vor:

  • Die Preise umfassen die gesamte Dauer des Dorffestes
  • Die Preise verstehen sich inkl. Elektroanschluss und Wasser
  • UMG = Tiefere Preise beim Einsatz von umweltfreundlichem, recyceltem Verbrauchsmaterial
    wie Becher, Tassen, Teller, Besteck usw. Wird vom OK vor Ort überprüft und bei Nichterfüllung
    der UMG-Anforderungen nachträglich in Rechnung gestellt.
  • Verpflegungsstände obliegen bevorzugt den örtlichen Vereinen und GVR-Mitgliedern
  • Das OK vermietet keine Marktstände
  • Über Ausnahmen entscheidet das OK



Den Strassen entlang gilt eine maximale Tiefe von 4 m.

Handels-, Verkaufs- und Verpflegungsstände
für professionelle Marktfahrer


  CHF 30.-- pro Laufmeter UMG
CHF 32.-- pro Laufmeter
plus CHF 120.-- bei Verkauf von Produkten mit Alkohol
 
       
Stände mit Alkoholausschank z.B. Bar, usw


  CHF 120.-- pro Standplatz
plus CHF 5.-- pro Laufmeter UMG
plus CHF 7.-- pro Laufmeter
 
       
Verpflegungsstände mit Alkoholausschank


  CHF 120.-- pro Standplatz
plus CHF 5.-- pro Laufmeter UMG
plus CHF 7.-- pro Laufmeter
 
       
Marktfahrer, Aussteller und Vereine mit
Sitz-Gelegenheiten und/oder Stehtischen








  CHF 120.-- pro Standplatz
plus
Bis und mit 40 m2

Ab 41m2 bis und mit 80m2

Ab 81m2



CHF 8.-- pro m2 UMG
CHF 10.-- pro m2
CHF 6.- pro m2 UMG
CHF 8.-- pro m2
CHF 4.- pro m2 UMG
CHF 6 pro m2

Den Ständen (Verpflegung mit oder ohne Alkoholausschank) bieten wir die Möglichkeit die Öffnungszeit ab 24.00 Uhr bis 02.00 Uhr zu verlängern. Dies gilt ausschliesslich für Standplätze mit einer Bewilligung, die das OK auf Anfrage abschliessend erteilt hat.

Zuschlag für Verlängerung bis 02.00 Uhr   CHF 50.--


Bestimmungen für örtliche Vereine:
Mehrgliedrige Vereine werden als eine Einheit behandelt. Das heisst, es wird nur ein Standplatz verrechnet. Über Ausnahmen entscheidet das OK.

OK Rümlanger Dorffest 2026


Rümlang, 16. September 2025